AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
1. Die folgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsabwicklungen. Diese beziehen sowohl die gegenwärtigen und als auch die künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen uns und unseren Geschäftspartnern. Als Geschäftspartner in diesem Sinne sind neben Kunden auch Lieferanten und Kooperationspartner zu qualifizieren.
2. Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden und oder der Lieferanten werden generell nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, dass unser Unternehmen der Geltung ausdrücklich in Schriftform zustimmt.
§ 2 Vertragsschluss
1. Produktbeschreibungen oder Katalogdarstellungen dienen der Information und beinhalten keine Angebote im Rechtssinne. Die Bestellung des Kunden stellt den Vertragsantrag dar. Der Vertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung oder die Übergabe bzw. Lieferung der bestellten Sache zustande. Unsere Angebote ohne Benennung einer Bindungsfrist sind stets unverbindlich und nur als Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zu verstehen.
2. Kommt eine Eintrittspflicht eines Kostenträgers in Betracht, so ändert dies nichts daran, dass das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und uns zustande kommt. Soweit wir uns dazu bereit erklären, die Abwicklung mit einem Kostenträger zu übernehmen, hat uns der Kunde sämtliche Unterlagen, insbesondere die ärztliche Verordnung und eine etwaig bereits vorhandene Genehmigung/Übernahmeerklärung des Kostenträgers unverzüglich vorzulegen. Nur wenn und soweit der Kostenträger tatsächlich an uns zahlt, wird der Kunde von der ihm obliegenden Zahlungsverpflichtung befreit. Es obliegt grundsätzlich dem Kunden, die Frage der Übernahme der Kosten selbst rechtzeitig zu klären.
§ 3 Preise
1. Der Anspruch auf Zahlung des vereinbarten Preises wird mit Vertragsschluss und ohne Abzug fällig.
2. Bei Leistungen, bei denen eine gesetzliche Krankenkasse in Betracht kommt, gelten die Rahmenverträge mit den jeweiligen Kostenträgern zuzüglich gesetzlicher Zuzahlung oder wirtschaftlicher Aufzahlung. Eine gesetzliche Zuzahlung ist generell zu leisten, sofern der Kunde davon nicht befreit ist. Die wirtschaftliche Aufzahlung ist zu leisten wenn der Kunde ein Produkt wählt, welches nicht einer Standardversorgung entspricht.
3. Die Lieferung erfolgt wahlweise auf Rechnung, gegen Nachnahme, gegen Barzahlung oder gegen Vorauskasse. Über die konkrete Zahlungsmodalität wird der Kunde im Vorfeld in Kenntnis gesetzt.
4. Eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Gesamtpreises kann durch unser Unternehmen im Bedarfsfall verlangt werden. Dieses gilt insbesondere bei Sonderanfertigungen ohne Verordnung oder in Bezug auf einen Privatkauf.
5. Angeführte Preise sind generell als Bruttopreise inklusive der jeweiligen Mehrwertsteuer zu verstehen.
§ 4 Zahlungsbedingungen
1. Als Zahlungsmodalitäten akzeptieren wir Barzahlung, auf Rechnung, gegen Nachnahme oder gegen Vorauskasse. Bei Rechnungsstellung haben wir ein Zahlungsziel von 30 Tagen. Dieses gilt entsprechend für die gesetzliche Zuzahlung, Eigenanteil und Aufzahlung. Bei Sonderanfertigungen ohne Verordnung können wir eine Anzahlung i.H.v. 20 % des Gesamtpreises verlangen.
2. Der Kunde kommt auch ohne Mahnung in Zahlungsverzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung seiner Zahlungsverpflichtung nachkommt. Bei Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, eine angemessene Mahnungebühr zu berechnen.
§ 5 Lieferung / Einweisung
1. Bei Lieferung/Übergabe eines Medizinproduktes erfolgt grundsätzlich eine Einweisung in die Handhabung und Aufklärung über etwaige Risiken des Medizinproduktes gemäß MDR (Medical Device Regulation).
2. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Lager an die vom Kunden angegebene Anschrift. Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich schriftlich oder in Textform zugesagt wurde. Zugesagte Lieferfristen beginnen mit dem Tag unserer Auftragsbestätigung bzw. nach Gutschrift einer vereinbarten Anzahlung auf unserem Konto. Samstage sind keine Arbeitstage. Lieferverzögerungen, die wir nicht zu vertreten haben, z. B. höhere Gewalt, Krieg, Streik, Feuer, Rohstoffmangel o.ä. berechtigen nicht zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen.
3. Der Kunde kann erst dann vom Vertrag zurücktreten, wenn er uns nach Fälligkeit unter Fristsetzung von mindestens zwei Wochen fruchtlos aufgefordert hat, die Lieferung zu erbringen.
4. Unser Haus ist jederzeit zu Teilleistungen und Teillieferungen berechtigt, es sei denn, sie sind für den Kunden nicht sinnvoll nutzbar oder unzumutbar. Der entsprechende Vergütungsanteil bei Teilleistungen sofort verlangt werden
§ 6 Abnahme / Annahmeverzug
1. Der Kunde ist verpflichtet, vertragsgemäße Waren und Leistungen abzunehmen. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, für den uns insoweit entstandenen Schaden (einschließlich etwaiger Mehraufwendungen) Ersatz zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Verweigert der Kunde endgültig die Abnahme verbindlich bestellter Ware, ohne dass er hierzu berechtigt ist, so können wir nach unserer Wahl auf Abnahme der Ware bestehen oder vom Vertrag zurücktreten und pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 20 % des Kaufpreises /der Vergütung verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns gar kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden als die Pauschale entstanden ist. Dem Kunden ist bekannt, dass wir die von ihm in Auftrag gegebenen und hergestellten Waren nicht gegenüber seiner Krankenkasse in Rechnung stellen können, wenn er die vertragsgemäß hergestellte Ware nicht abholt und abnimmt. In diesem Fall wird der Kunde den von der Krankenkasse ausgefallenen Erstattungsbetrag bezahlen. Gleiches gilt für etwaig anfallende Mehrkosten, die von der Krankenkasse ohnehin nicht erstattet werden. Die Zahlungspflicht entsteht, wenn der Kunde unserer Abholaufforderung zweimal nicht nachgekommen ist.
2. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer Verschlechterung der Sache geht spätestens in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.
3. Werden verbindlich vereinbarte Liefertermine durch den Kunden schuldhaft nicht eingehalten, trägt der Kunde die hierdurch entstehenden Mehrkosten (insbesondere Zeitaufwand, Fahrtkosten, Personaleinsatz usw.). Wir sind berechtigt, die erneute Anlieferung vom vorherigen Ausgleich der nachgewiesenen Mehrkosten abhängig zu machen.
§ 7 Höhere Gewalt
1. Fälle höherer Gewalt, Rohstoff- und Energiemangel, Pandemien, nicht von uns zu vertretende Betriebs- und Verkehrsstörungen sowie behindernde hoheitliche Verfügungen suspendieren die Vertragspflichten beider Parteien für die Dauer der Störung und den Umfang ihrer Wirkung, auch weit sie die Durchführung des betroffenen Geschäftes auf absehbare Zeit unwirtschaftlich machen. Dies gilt auch, wenn einer der Fälle höherer Gewalt bei unseren Lieferanten eintritt und eine andere Liefermöglichkeit nicht oder nur unzumutbaren Bedingungen besteht.
2. Überschreiten die sich daraus ergebenden Verzögerungen den Zeitraum von 3 Monaten, so sind beide Vertragspartner berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise, d.h. hinsichtlich des von höherer Gewalt betroffenen Leistungsumfanges, zurückzutreten; der Rückzug vom ganzen Vertrag setzt voraus, dass die Teilleistung für unseren Vertragspartner ohne wirtschaftliches Interesse ist.
3. Schadensersatzansprüche sind in den Fällen höherer Gewalt beiderseits ausgeschlossen.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis, unser Eigentum.
2. Sofern der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Person des Öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, gilt zusätzlich Folgendes: Der Kunde hat uns jeglichen Zugriff Dritter auf die in unserem Eigentum oder Miteigentum stehenden Waren unverzüglich anzuzeigen und die etwaig entstehenden Kosten für eine Drittwiderspruchsklage oder eine außerprozessuale Freigabe zu übernehmen. Die aus dem Weiterverkauf der Ware entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Dasselbe gilt für Forderungen, die aus anderem Rechtsgrund in Bezug auf die in unserem Eigentum stehenden Waren entstehen. Wir ermächtigen jedoch den Kunden, die Forderungen für seine Rechnung und in eigenem Namen einzuziehen. Diese Ermächtigung kann widerrufen werden, wenn der Kunde (unser Kunde) seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Der Eigentumsvorbehalt gilt bis zum Ausgleich aller bestehenden und auch zukünftigen Forderungen, die wir aus der Geschäftsverbindung gegen den Kunden haben.
3. Wir sind zum Vertragsrücktritt und zur Rücknahme von unter Eigentumsvorbehalt gelieferter Ware berechtigt, wenn der Kunde mit einer ihm obliegenden Vertragspflicht, insbesondere mit der Zahlung des Preises, in Verzug ist sowie bei Zahlungseinstellung des Kunden, Insolvenzeröffnung über sein Vermögen. In der bloßen Rücknahme der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Haben wir dem Kunden zur Erfüllung seiner Vertragspflichten eine angemessene Frist mit der Erklärung bestimmt, dass nach Ablauf dieser Frist die Annahme der Vertragsleistung abgelehnt werde, so trägt der Kunde sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung der Ware. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 10% des Verwertungserlöses zuzüglich der Umsatzsteuer. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir höhere oder der Kunde niedrigere Kosten nachweisen. Der Erlös wird dem Kunden nach Abzug der Kosten oder sonstiger Forderungen.
§ 9 Umtausch und Widerruf
1. Zum Umtausch oder zur Rücknahme mangelfreier, ordnungsgemäß gelieferter Ware sind wir gesetzlich nicht verpflichtet. Stimmen wir im Einzelfall einem Umtausch oder einer Rücknahme aus Kulanz zu, dann ist die Ware unbeschädigt und unverändert in der Originalverpackung zurückzusenden bzw. zurückzugeben. Ein Original-Kaufbeleg muss vorgelegt werden.
2. Sonderanfertigungen, sterile Produkte, Hygieneprodukte (z. B. WC-Sitze, Matratzen, Kissen) und reduzierte Ware sind generell vom Umtausch ausgeschlossen. Gewährleistungsrechte (siehe § 8) blieben hiervon unberührt.
§ 10 Abtretbarkeit
Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag an Dritte abzutreten, wenn und soweit wir der Abtretung nicht ausdrücklich in Schriftform zugestimmt haben.
§ 11 Mängel/Gewährleistung
1. Die Gewährleistung beginnt mit der Ablieferung oder Übergabe der Ware. Die Gewährleistungspflicht gegenüber Verbrauchern beträgt grundsätzlich 2 Jahre. Es gelten die gesetzlichen Regelungen der §§ 434 ff. bei Kaufverträgen und die §§ 633 ff. in Bezug auf Werkverträge.
2. Soweit die in unseren Prospekten, Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen enthaltenen Angaben nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind, sind die dort enthaltenen Abbildungen oder Zeichnungen nur annähernd maßgebend. Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfrist auf ein Jahr gilt nicht für Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit sowie im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer solchen Pflicht, welche die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde daher auf jeden Fall vertrauen durfte. Sie gilt ferner nicht für Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen.
3. Ist der Kunde ein Unternehmen i.S.d. § 14 BGB, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so gelten folgende Regelungen: Der Kunde hat uns etwaige Mängel unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Das gilt auch für Mängel, die nach einem Nachbesserungsversuch festgestellt werden. Mängel, die nicht als verdeckte Mängel anzusehen sind, sind uns binnen einer Frist von fünf Tagen seit Abnahme der Ware anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind binnen fünf Tagen nach Entdeckung des Mangels anzuzeigen. Ist bis zum Ablauf der Frist die Anzeige nicht an uns abgesandt worden, gilt die Ware als mängelfrei genehmigt.
4. Soweit ein Mangel der Sache vorliegt, leisten wir auf unsere Kosten Nacherfüllung, nach unserer Wahl durch Mangelbeseitigung oder Neulieferung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Preis zu mindern.
5. Liefern wir zur Nacherfüllung einen mangelfreien Gegenstand, können wir vom Kunden Rückgewähr der mangelhaften Sache verlangen.
6. Ein Umtausch mangelfreier Ware erfolgt nur auf situationsbedingter und Kulanz und nur gegen Gutschein in der jeweiligen Höhe des Wertes.
§ 12 Haftungsbeschränkungen
1. Bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit geht haften wir nach den gesetzlichen Vorschriften.
2. Bei Schäden, die aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer solchen Pflicht, welche die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde daher auf jeden Fall vertrauen durfte, haften wir ebenfalls nach den gesetzlichen Vorschriften, wobei die Haftung in diesem Fall auf denjenigen Schaden begrenzt ist, mit dessen Eintritt wir bei Vertragsschluss vernünftigerweise rechnen mussten. Letztere Beschränkung gilt nicht für die Fälle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
3. In allen anderen Fällen ist unsere Haftung auf vorsätzliche und grob fahrlässig begangene Pflichtverletzungen beschränkt, wobei im Falle fahrlässiger Pflichtverletzungen der Anspruch auf denjenigen Schaden begrenzt ist, mit dessen Eintritt wir bei Vertragsschluss vernünftigerweise rechnen mussten.
§ 13 Geschäftsverkehr mit Unternehmern
Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Person des Öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen gelten zusätzlich folgende Regelungen:
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen uns und dem Kunden, ohne dass es dafür besonderer Hinweise bedarf.
2. Festgestellte Mängel sind uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Das gilt auch für Mängel, die nach einem Nachbesserungsversuch festgestellt werden. Mängel, die nicht als verdeckte Mängel anzusehen sind, sind uns binnen einer Frist von 5 Tagen seit Abnahme der Ware anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind binnen 5 Tagen nach Entdeckung des Mangels anzuzeigen. Ist bis zum Ablauf der Frist die Anzeige nicht an uns abgesandt worden, gilt die Ware als mängelfrei genehmigt.
§ 14 Schriftform
Änderungen oder Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dieses gilt auch für die Aufhebung oder Abänderung dieser Klausel. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
§ 15 Gerichtsstand und Anwendbares Recht
1. Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus und im Zusammenhang mit den Rechtsbeziehungen ist Berlin.
2. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung.
§ 16 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam oder unverbindlich sein, so wird die Wirksamkeit der Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.